Die Gemeindewasserversorgung (GWV) ist heute für die Trinkwasserversorgung und den Feuerschutz für die Gebiete Grünhügel, Haslen, Unterrindal, Mühlau, Ischlag und Heimat zuständig. Es handelt sich dabei um ein unselbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen der Politischen Gemeinde Lütisburg. Seit geraumer Zeit befassen sich der Verwaltungsrat der Dorfkorporation und der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Lütisburg mit der Übertragung der GWV von der Politischen Gemeinde an die Dorfkorporation Lütisburg. Beide Räte haben nun übereinstimmend beschlossen, dass die GWV auf den 1. Oktober 2010 an die Dorfkorporation Lütisburg übergeben werden soll. Eine entsprechende Vereinbarung wurde ausgearbeitet und genehmigt.
Folgende Punkte sprechen für die Übertragung:
- Verwaltungskosten senken
- Synergien beim Unterhalt der Anlagen nutzen
- Reduktion von 4 auf 3 öffentl. Wasserversorgungen
- Mehr Mitspracherecht bei DK als heute bei GWV
- Stärkung der Dorfkorporation
- DK übernimmt die Verantwortung und somit die Investitionen für die Zukunft
- Transparente Kostenabrechnung
- Zusammenlegung der Werke auf der einen Thurseite
- Stärkere Position im Verbund Ki-Ba-Lü
- Professionalisierung der Wasserversorgung
- Mehr Kundennähe
Kapital wird übergeben
Das Kapital der GWV in der Höhe von Fr. 472'000.– zuzüglich des Gewinns 2010 wird zweckgebunden an die Dorfkorporation Lütisburg übergeben. Aufgrund der Netzbewertung und der Investitionsplanung entspricht dieser Betrag angemessenen Rückstellungen für den künftigen Netzunterhalt.
Neuer Gebührentarif
In den Verhandlungen haben sich die Politische Gemeinde und die Dorfkorporation auf folgenden neuen Tarif (gültig ab 01.10.2010) geeinigt:
Feuerschutzbeitrag 0.4 o/oo vom Gebäudezeitwert
Wasserpreis Fr. 1.–/m3
Grundgebühr Fr. 100.–
Weiteres Vorgehen
Am Informationsabend vom 9. August 2010 wurde die Bevölkerung ausführlich über die Übertragung der GWV von der Politischen Gemeinde an die Dorfkorporation informiert. Als nächster Schritt wird nun die abgeschlossene Vereinbarung von der Politischen Gemeinde dem fakultativen Referendum unterstellt. Anschliessend erfolgt die Genehmigung der Vereinbarung an der a.o. Versammlung der Dorfkorporation. Die Mitglieder der Dorfkorporation haben ebenfalls über die Gebietserweiterung zu befinden.
Gemeinderat und VR der Dorfkorporation